Josef Seemüller Maschinenbau GmbH, Unterschweinbach, Landkreis Fürstenfeldbruck (Hauptstr. 12, 82282 Unterschweinbach). Die Verschmelzung wurde am 24.04.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 87914).
Josef Seemüller Maschinenbau GmbH, Unterschweinbach, Landkreis Fürstenfeldbruck (Hauptstr. 12, 82282 Unterschweinbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, handelnd unter "Josef Seemüller Maschinenbau e. K." in Unterschweinbach, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.