Josef Semmelrath GmbH & Co. KG, Hof (An der Hohensaas 15, 95030 Hof). Die Verschmelzung wurde am 13.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hof HRB 593).
Josef Semmelrath GmbH & Co. KG, Hof (An der Hohensaas 15, 95030 Hof). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungs- vertrages vom 29.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "Autohaus Semmelrath Besitzgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 593) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.