HRB 12880: Josef Stauner Holding GmbH, Willmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Die DEJ GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 229275) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12880: Josef Stauner Holding GmbH, Willmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.836.943,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der DEJ GmbH mit dem Sitz in Grünwald und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 7.406.162,00 EUR.
HRB 12880: Josef Stauner Holding GmbH, Willmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Bestellt: Geschäftsführer: Stauner, Sybille, Willmering, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12880: Josef Stauner Holding GmbH, Willmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat die Satzung neu gefasst.
Josef Stauner Holding GmbH, Willmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Die Stauner Holding GmbH mit dem Sitz in Willmering (Amtsgericht Regensburg HRB 12839) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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