Josef Strähuber GmbH, Dorfen, Landkreis Erding (Gewerbering 3, 84405 Dorfen). Die Verschmelzung wurde am 24.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 135046).
Josef Strähuber GmbH, Dorfen, Landkreis Erding (Gewerbering 3, 84405 Dorfen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 13.07.2006 mit der "straehuber AG" mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 135046) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.