Joseph Neuhöfer Sanitär-Fachhandels Gesellschaft mbH, Bonn, Josefstr. 23, 53111 Bonn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sanitär Fachgroßhandel H.-Joseph Neuhöfer e.K.(Amtsgericht Bonn HRA 7559) am 17.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Joseph Neuhöfer Sanitär-Fachhandels Gesellschaft mbH, Bonn, Josefstr. 23, 53111 Bonn.Geschäftsanschrift: Josefstr. 23, 53111 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Sanitär Fachgroßhandel H.-Joseph Neuhöfer e.K. (Amtsgericht Bonn (19 AR 175/2010) auftretenden Kaufmann Hans-Joseph Neuhöfer übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.