Jota Three GmbH, Pforzheim, Blücherstraße 32, 75177 Pforzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jota Two GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504804) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Jota GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503532) am 03.03.2000 abgeschlossene und am 22.11.2005 sowie 12.11.2007 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung am 15.08.2013 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH