HRA 701746: Jourdan e.K., Reilingen, Hauptstraße 174, 68799 Reilingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 701746: Jourdan OHG, Reilingen, Hauptstraße 174, 68799 Reilingen. Rechtsform geändert nun: Einzelkaufmann. Firma geändert; nun: Jourdan e.K. Nunmehr Inhaber: Ibikli, Fevzi, Neulußheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ibikli, Gülzadiye, Neulußheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 701746: Otto Jourdan e. K., Reilingen, Hauptstraße 174, 68799 Reilingen. Rechtsform geändert; nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert; nun: Jourdan OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Ibikli, Fevzi, Neulußheim, * ‒.‒.‒‒; Ibikli, Gülzadiye, Neulußheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Inhaber: Jourdan, Dieter Otto, Altlußheim, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Otto Jourdan e. K., Reilingen (Hauptstraße 174, 68799 Reilingen, Die Ausführung von Reparaturen und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen sowie der Verkauf und Einbau von Ersatz-, Austausch- und Zubehörteilen für Kraftfahrzeuge.). Einzelkaufmann. Inhaber: Jourdan, Dieter Otto, Altlußheim, * ‒.‒.‒‒.Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) istaufgrund des Verschmelzungsvertrages vom15.05.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2008die Gesellschaft mit beschränkter HaftungOtto Jourdan Gesellschaft mit beschränkter Haftung , Reilingen (Amtsgericht Mannheim HRB 420526) verschmolzen(Verschmelzung zur Aufnahme).Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.