HRA 53592 B: Joyletics GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Joyletics, Stralauer Allee 2A, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 17.07.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108460) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53592 B: Joyletics GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Joyletics, Stralauer Allee 2A, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wonista GmbH, Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108460) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53592 B: Joyletics GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Joyletics, Stralauer Allee 2A, 10245 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Joyletics, Stralauer Allee 2A, 10245 Berlin
HRA 53592 B: Joyletics GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Vincent Alexander Werner, Potsdamer Platz 10, Haus 2, 10785 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Online-Handel und das Betreiben entsprechender Internet-Plattformen zum Verkauf von Sportartikeln jeglicher Art und Zubehör.). Firma: Joyletics GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Vincent Alexander Werner, Potsdamer Platz 10, Haus 2, 10785 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Joyletics Management GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 186418 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft