12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Strobl, Manfred, Eckental, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Reichardt, Thomas Rudolf, Stuttgart,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.08.2024
Reusch |
11 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Strobl, Manfred, Eckental, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schrimm, Klaus, Leonberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Leipnitz, Karlheinz, Rutesheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Liquidator:
Strobl, Manfred, Eckental, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Liquidator:
Schrimm, Klaus, Leonberg, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Liquidator:
Leipnitz, Karlheinz, Rutesheim, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt. |
a)
04.04.2024
Reusch |
10 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom
02.02.2024 (2 IN 386/23) ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
20.02.2024
Reusch |
9 |
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a)
Die aufgelöste Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten. Die bisher eingetragenen
Vertretungsregelungen für die Geschäftsführer
gelten für die Liquidatoren nicht fort.
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer, nun:
Liquidator:
Schrimm, Klaus, Leonberg, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr Geschäftsführer, nun:
Liquidator:
Leipnitz, Karlheinz, Rutesheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr Geschäftsführer, nun:
Liquidator:
Strobl, Manfred, Rutesheim, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom
01.11.2023 (2 IN 386/23) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 IN 386/23)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet. |
a)
07.11.2023
Reusch |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom
10.08.2023 (2 IN 386/23) ist die Eigenverwaltung durch den
Schuldner angeordnet. |
a)
16.08.2023
Reusch |