HRA 4084: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2019 mit der WiWi Kombi-Solar GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 43056) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung im Register der übernehmenden Rechtsträgers; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4084: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik II KG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRA 4083) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4084: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Eintragung lfd. Nr. 6 von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: wiwi Windkraft Beteiligungs GmbH, Gerbach (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32249), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 4084: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Nach Firmenänderung und Sitzverlegungen nach Bolanden (AG Kaiserslautern, HRB 30263) und anschließend nach Wörrstadt weiterhin persönlich haftender Gesellschafter: juwi Verwaltungs GmbH, Wörrstadt (AG Mainz HRB 42255), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 4084: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: wiwi Windkraft Beteiligungs GmbH, Gerbach (Amtsgericht Kalletal HRB 32249). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: juwi Verwaltungs GmbH, Wörrstadt (AG Mainz HRB 42255).
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