HRA 4083: JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik II KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der JuWi Verwaltungs GmbH & Co. Fotovoltaik I mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRA 4048) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JuWi Verwaltungs GmbH Co. Fotovoltaik I KG zeitgleich eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55286 Wörrstadt
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG