HRB 12881: Judith und Hans Lehner Immobilien GmbH, Aholfing, OT Niedermotzing, Enggasse 11, 94345 Aholfing, Niedermotzing. Entstanden durch Übernahme von Teilen des Vermögens (Teilbetrieb "Immobilienverwaltung") der Lehner Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Aholfing, OT Niedermotzing (Amtsgericht Straubing HRB 12000) durch Spaltungsplan vom 16.12.2019.
HRB 12881: Judith und Hans Lehner Immobilien GmbH, Aholfing, OT Niedermotzing, Enggasse 11, 94345 Aholfing, Niedermotzing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2019. Geschäftsanschrift: Enggasse 11, 94345 Aholfing, Niedermotzing. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Verwalten und Vermietung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lehner, Johann -genannt Hans-, Aholfing, Niedermotzing, * ‒.‒.‒‒; Lehner, Judith Brigitte, Aholfing, Niedermotzing, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme von Teilen des Vermögens (Teilbetrieb "Immobilienverwaltung") der Lehner Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Aholfing, OT Niedermotzing (Amtsgericht Straubing HRB 12000) durch Spaltungsvertrag vom 16.12.2019. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.