Judo - Club Amberg e.V., Amberg (Othmayrstr. 6, 92224 Amberg). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Bushido Amberg e.V. wurde am 07.08.2006 in das Register dieses aufnehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg VR 784).
Judo - Club Amberg e.V., Amberg (Othmayrstr. 6, 92224 Amberg). Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem (übernehmenden) Verein "BUSHIDO Amberg e.V." in Amberg (Amtsgericht Amberg VR 784) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2006 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 23.01.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 23.01.2006. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.