Jugendeinrichtungen Schloss Stutensee + Stift Sunnisheim gGmbH, Stutensee, (Schloss Stutensee, 76297 Stutensee).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2009 und 08.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2009 und 08.09.2009 aufgespaltet und hiervon den Teilbetrieb Stift Sunnisheim auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 705921) und gleichzeitig den Teilbetrieb Schloss Stutensee auf die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH", Stutensee (Amtsgericht Mannheim HRB 707766) übertragen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76297 Stutensee
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: gGmbH