Jugendhilfe Einrichtungen Südwest e.V., Schwegenheim, (Bahnhofstraße 15, 67305 Ramsen).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 20.07.2009 (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30586) wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen.
Jugendhilfe Einrichtungen Südwest e.V., Schwegenheim, (Bahnhofstraße 15, 67305 Ramsen).Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.04.2009 im Wege des Formwechsels in die Jugendhilfe Einrichtungen Südwest gemeinnützige GmbH (JES) mit Sitz in Schwegenheim umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.