Julius Hembus Maler- und Stuckwerkstätten GmbH, Frankfurt am Main, Palleskestraße 3, 65929 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Palleskestraße 3, 65929 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: 1. ist das Betreiben von Maler- und Stuckwerkstätten. 2. Arbeiten im Raumausstatterhandwerk 3. Die Herstellung und Vertrieb von Handdrucktapeten 4. Planung und Bauleitung von Baumaßnahmen. 5. Die Abwicklung als Gesamtübernehmer und Generalunternehmer von Baumaßnahmen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte tätigen, insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen - auch Arbeiten aus angrenzenden Bereichen ausführen, sowie Einzel - und /oder Großhandel mit Materialien betreiben. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Moosbrugger, Hans, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Moosbrugger, Sigrun, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Julius Hembus Maler- und Stuckwerkstätten GmbH, Frankfurt am Main (Palleskestr. 3, 65929 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Moosbrugger Malerwerkstatt Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 17927) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moosbrugger Malerwerkstatt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Palleskestr. 3, 65929 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 12,44 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und in § 7 Ziffer 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neues Stammkapital: 153.400,00 EUR. Von Amts wegen berichtigt und geändert, nun: Geschäftsführer: Moosbrugger, Hans, Malermeister, Frankfurt am Main, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Moosbrugger Malerwerkstatt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Palleskestr. 3, 65929 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Julius Hembus Maler- und Stuckwerkstätten GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 21533) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Außerdem wurde die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Julius Hembus Maler- und Stuckwerkstätten GmbH. Neues Stammkapital: 154.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Julius Hembus Maler- und Stuckwerkstätten GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 21533) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 31.08.2007 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.