Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Wohnort geändert, weiterhin
Geschäftsführer:
Hansen, Wulf, Wedel, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mamberger, Margarita, Bochum, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.02.2025
Jarfeld |
Jumakos Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Heinrich-Hertz-Straße 2, 44227 Dortmund.Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 Dortmund.
Jumakos Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Heinrich-Hertz-Straße 2, 44227 Dortmund.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2009 mit der Makos GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 20980) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jumakos Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Heinrich-Hertz-Straße 2, 44227 Dortmund.Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.01.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jumakos Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 Dortmund.Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und -einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Aufspaltung des Vermögens der EFH ELMOS Finanzholding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 10441) beschlossen. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2, 44227 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2009 Teile des Vermögens der EFH ELMOS Finanzholding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 10441), insbesondere die gesamte Beteiligung an der Makos GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 20980), die gesamten gegenüber der Makos GmbH und der Jumakos GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 16620) bestehenden Verbindlichkeiten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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