Junau-Spiel doch mal-GmbH, Wolfenbüttel, Am Blauen Stein 18b, 38302 Wolfenbüttel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tannenpark Freizeit GmbH mit Sitz in Tanne am 03.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Junau-Spiel doch mal-GmbH, Wolfenbüttel, Am Blauen Stein 18b, 38302 Wolfenbüttel.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2010 mit der Ergänzung vom 11.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 / 11.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2010 / 11.08.2010 mit der Tannenpark Freizeit GmbH mit Sitz in Tanne (AG Stendal, HRB 111052) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.