Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
01.12.2022
Wolski |
HRB 1450 RE: Jung Bau Gesellschaft für Bautenschutz mbH, Glinde, Am Hünengrab 6, 21509 Glinde. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr Liquidator: Jung, Holger, * ‒.‒.‒‒, Glinde, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 ist die Gesellschaft zum 31.12.2014 aufgelöst.
HRB 1450 RE: Jung Bau Gesellschaft für Bautenschutz mbH, Glinde, Am Hünengrab 6, 21509 Glinde. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die JUNG GMBH Beschichtungssysteme mit Sitz in Glinde (HRB 7871 HL, Amtsgericht Lübeck) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1450 RE: Jung Bau Gesellschaft für Bautenschutz mbH, Glinde, Am Hünengrab 6, 21509 Glinde. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Hünengrab 6, 21509 Glinde; Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Ergänzung der Personendaten; Geschäftsführer: Jung, Holger, * ‒.‒.‒‒, Glinde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.