Jung Jungenthal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchen/Sieg, Bahnstraße 1, 57548 Kirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2013 mit der Fries Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Kirchen (HRB 2514) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57548 Kirchen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH