Junge GmbH, Hamburg, Blankeneser Landstr. 45, 22587 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wilhelm Junge Autohandels GmbH - jetzt firmierend: Junge GmbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 9406) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 19.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Junge Verwaltung GmbH, Hamburg, Blankeneser Landstr. 45, 22587 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1. (Firma) beschlossen. Neue Firma: Junge GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit der Junge GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 33350) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Junge Verwaltung GmbH, Hamburg, Blankeneser Landstr. 45, 22587 Hamburg.Geschäftsanschrift: Blankeneser Landstr. 45, 22587 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit der PANTHINO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 66009) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.