Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
|
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dürr, Christoph, Kist, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
07.05.2024
Turba |
HRB 120296: Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg am Harz, Gutenbergstraße 3, 37412 Herzberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lynen, Jan, Zonhoven / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lang, René, Bad Sachsa, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120296: Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg am Harz, Gutenbergstraße 3, 37412 Herzberg. Bestellt als Geschäftsführer: Lynen, Jan, Zonhoven / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120296: Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg am Harz, Gutenbergstraße 3, 37412 Herzberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paap, Uwe, Eutin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Tino, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120296: Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg am Harz, Gutenbergstraße 3, 37412 Herzberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2019 mit der Thormann & Goetsch GmbH mit Sitz in Herzberg am Harz (Amtsgericht Göttingen HRB 201207) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen