Junggesellen Schützenbruderschaft Sta. Maria Immaculata Laer e.V., Laer (48366 Laer). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Vereinigte Schützenbruderschaft Laer von 2010 e.V. (Amtsgericht Steinfurt VR 1339) am 04.04.2012 wirksam geworden.
Junggesellen Schützenbruderschaft Sta. Maria Immaculata Laer e.V., Laer (48366 Laer). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 26.11.2011 der weiteren übertragenden Rechtsträger mit dem Schützenbruderschaft St. Bartholomäus Laer von 1625 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 718) und mit dem St. Sebastianus Schützenbruderschaft Laer von 1882 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 1045) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Vereinigte Schützenbruderschaft Laer von 2010 e.V. mit Sitz in Laer verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.