HRB 25299: Junghanns & Wolf Netzwerktechnik GmbH, Chemnitz, Limbacher Straße 350 A, 09116 Chemnitz. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 25299: Junghanns & Wolf Netzwerktechnik GmbH, Chemnitz, Michaelstraße 1, 09112 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Limbacher Straße 350 A, 09116 Chemnitz.
HRB 25299: Junghanns & Wolf Netzwerktechnik GmbH, Chemnitz, Michaelstraße 1, 09112 Chemnitz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nun: Liquidator: Junghanns, Uwe, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Maik, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Junghanns & Wolf Netzwerktechnik GmbH, Chemnitz, Michaelstraße 1, 09112 Chemnitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2009. Geschäftsanschrift: Michaelstraße 1, 09112 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Wartung von Datennetzwerken in LWL/Cu-Technik, Weit-Verkehrsnetze, Elektroinstallation, Klimatechnik und andere mit diesen Tätigkeiten in Verbindung stehende Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Junghanns, Uwe, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Maik, Hainichen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Junghanns & Wolf Netzwerktechnik OHG, mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6629).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.