Junghofstrasse Holding GmbH, Wiesbaden, Klopstockstr. 5, 65187 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HRO 18, S.á.r.l. mit Sitz in Luxemburg am 30.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Junghofstrasse Holding GmbH, Wiesbaden, Klopstockstr. 5, 65187 Wiesbaden. Geschäftsanschrift: Klopstockstr. 5, 65187 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 06.12.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom 24.12.2010 mit der HRO 18, S.á r.l. mit Sitz in Luxemburg (R.C.S. (Handels- und Firmenregister) Luxemburg unter B 80.776) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Junghofstrasse Holding GmbH, Wiesbaden (Klopstockstr. 5, 65187 Wiesbaden). Die Junghofstraße Holding GmbH hat beim Handelsregister des Amtsgerichtes Wiesbaden am 22. Oktober 2010 den Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Registernummer 12232 eingetragene Junghofstraße Holding GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 65187 Wiesbaden, soll als übertragender Rechtsträger auf die im Handelsregister des Handels- und Firmenregisters Luxemburg unter B 80.776 eingetragene HRO 18, S.à r.l. (in freiwilliger Liquidation), eine nach luxemburgischen Recht errichtete Gesellschaft mit Sitz in 174, Route de Longwy, L-1940 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung des gesamten Vermögens der Junghofstraße Holding GmbH als Ganzem mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die HRO 18, S.à r.l. sowie unter ausdrücklichem Verzicht auf die Liquidation der Junghofstraße Holding GmbH unter Zugrundelegung des Zwischenbilanz der Junghofstraße Holding GmbH zum 30. September 2010. Ein Minderheitsgesellschafter ist nur bei der HRO 18, S.à r.l. vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Junghofstraße Holding GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Junghofstraße Holding GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die HRO 18, S.à r.l. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Junghofstraße Holding GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Junghofstraße Holding GmbH gegenüber der HRO 18, S.à r.l. geltend machen können. Nach dem Luxemburgischen Gesetz können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Ansprüche vor dem Datum der Bekanntmachung der der Verschmelzung zustimmenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Übernehmenden Gesellschaft, die vor einem Notar in Luxemburg abzuhalten ist, entstanden sind, ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen innerhalb von 2 (zwei) Monaten beim zuständigen Gericht die Stellung einer angemessenen Sicherheit für fällige und nicht fällige Schulden beantragen, sofern die Verschmelzung einen entsprechenden Schutz erforderlich macht. Die Gläubiger der Junghofstraße Holding GmbH können sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung gemäß § 122 d) UmwG in dem Portal für elektronische Registerbekanntmachungen bekannt gemacht wurde, schriftlich bei der Junghofstraße Holding GmbH melden und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen des § 122 j) UmwG verlangen, dass für vor der Bekanntmachung der Verschmelzung entstandene und für bis 15 Tage nach Bekanntmachung der Verschmelzung entstehende Forderungen Sicherheit geleistet wird, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Weitere Auskünfte über die Modalitäten zur Ausübung von Gläubigerrechten können kostenlos am Sitz der Junghofstraße Holding GmbH, Klopstockstr. 5, 65187 Wiesbaden, eingeholt werden.