VR 10458:Junioren des Handwerks Bayreuth - Kulmbach e. V., Kulmbach (Kerschensteiner Str. 7, 95444 Bayreuth). Die Verschmelzung wurde am 01.08.2014 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg VR 636).
VR 10458:Junioren des Handwerks Bayreuth - Kulmbach e. V., Kulmbach (Kerschensteiner Str. 7, 95444 Bayreuth). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 mit Nachtrag vom 17.07.2014 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 05.06.2014 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom gleichen Tag mit dem Junioren des Handwerks Oberfranken West e.V. mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg VR 636) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.