Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
28.10.2024
Spieß-Welp
b)
Fall 6 |
HRA 21777: JvO Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Sinzig, Industriestraße 4, 53489 Sinzig. Sitz verlegt, nunmehr Neuer Sitz: Mendig. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Am alten Fort 115, 56743 Mendig. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: JvO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Mendig (Amtsgericht Koblenz HRB 25593).
HRA 21777: JvO Immobilien GmbH & Co. KG, Sinzig, Industriestraße 4, 53489 Sinzig. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: JvO Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Jörg van Ommen Autosport GmbH, Sinzig (Amtsgericht Koblenz HRB 22547). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: JvO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Sinzig (Amtsgericht Koblenz HRB 25593).
HRA 21777: JvO Immobilien GmbH & Co. KG, Sinzig, Industriestraße 4, 53489 Sinzig. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 53489 Sinzig. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Jörg van Ommen Autosport GmbH, Sinzig (Amtsgericht Koblenz HRB 22547). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jörg van Ommen Grundbesitz GmbH, Sinzig (Amtsgericht Koblenz, HRB 15613). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.