Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
K&M Schreinerei Verwaltungs GmbH, Wöllstein
(Amtsgericht Mainz HRB 51771)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
K&M Verwaltungs GmbH, Wöllstein (Amtsgericht
Mainz HRB 47866) |
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a)
27.02.2023
Groß
b)
Fall 4 |
3 |
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c)
Durch Übernahme eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von
2.083,00 EUR des Kommanditisten Sascha Kleisinger sowie
eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von 2.083,00 EUR des
Kommanditsten Alexander Michel:
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
Schaaf, Tobias, Saulheim, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 4.166,00 EUR.
Nach Übernahme eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von
2.083,00 EUR des Kommanditisten Sascha Kleisinger sowie
eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von 2.083,00 EUR des
Kommanditsten Alexander Michel:
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
Neumann, Martin, Gau-Bickelheim, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
4.166,00 EUR.
Nach Übernahme eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von
2.083,00 EUR des Kommanditisten Sascha Kleisinger sowie
eines Teilbetrages der Einlage in Höhe von 2.083,00 EUR des
Kommanditsten Alexander Michel:
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
Berwind, Ruune, Wallertheim, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 4.166,00
EUR.
Nach Herabsetzung der Einlage um -6.249,00 EUR
Kommanditist:
Kleisinger, Sascha, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
6.251,00 EUR.
Nach Herabsetzung der Einlage um -6.249,00 EUR
Kommanditist:
Michel, Alexander, Wallertheim, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 6.251,00
EUR. |
a)
23.01.2023
Lotz
b)
Fall 3 |
HRA 43381: K&M Schreinerei GmbH & Co. KG, Wallertheim, Bahnhofstraße 33, 55578 Wallertheim. Neuer Sitz: Wöllstein. Geschäftsanschrift: In der Rohrgewann 5, 55597 Wöllstein. Der Sitz ist nach Wöllstein verlegt.
HRB 42438: K&M Schreinerei GmbH, Wallertheim, Bahnhofstraße 33, 55578 Wallertheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 im Wege des Formwechsels in die K&M Schreinerei GmbH & Co. KG mit Sitz in Wallertheim, (Amtsgericht Mainz, HRA 43381) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit zeitgleicher Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 43381: K&M Schreinerei GmbH & Co. KG, Wallertheim, Bahnhofstraße 33, 55578 Wallertheim. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 33, 55578 Wallertheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: K&M Verwaltungs GmbH, Wallertheim (Amtsgericht Mainz HRB 47866). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K&M Schreinerei GmbH, Wallertheim (Amtsgericht Mainz, HRB 42438) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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