HRA 4285: K&S Sanitär- und Heizungsbau OHG, Bergkamen, Hans-Litten-Straße 6, 59192 Bergkamen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Dortmund HRB 32263) am 14.10.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32263: K&S Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Werne, Geiststraße 11, 59368 Werne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2020 Der Sitz der Gesellschaft ist von Bergkamen (bisher Amtsgericht Hamm HRA 4285) nach Werne verlegt worden. Geschäftsanschrift: Geiststraße 11, 59368 Werne. Gegenstand: die Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten sowie der Handel mit dazugehörigen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koglin, Marco, Werne, * ‒.‒.‒‒; Skwarczynski, Werner, Hamm, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K&S Sanitär- und Heizungsbau OHG, Bergkamen (Amtsgericht Hamm, HRA 4285) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4285: K&S Sanitär- und Heizungsbau OHG, Bergkamen, Hans-Litten-Straße 6, 59192 Bergkamen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die K&S Sanitär- und Heizungsbau GmbH mit Sitz in Werne (Amtsgericht Dortmund 31 AR 584/20) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.