K+H Consult GmbH, Hamburg (Wandsbeker Schützenhof 32, 22047 Hamburg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Oldenburg HRA 200351) am 05.07.2006 wirksam geworden.
K+H Consult GmbH, Hamburg (Wandsbeker Schützenhof 32, 22047 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.01.2006 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die K & H Consult GmbH und Co. KG mit Sitz in Rastede (Amtsgericht Oldenburg, 13 AR 336/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.