HRB 2047: K+S Transport GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden K+S KALI GmbH am 25.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2047: K+S Transport GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der K+S KALI GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 7452) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2047: K+S Transport GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Brown, Martin, Schauenburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Seifart, Holger, Bad Wildungen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2047:K+S Transport GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.04.2015 mit der German Bulk Chartering Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 44411) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2047:K+S Transport GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wolf, Gunter, Nienhagen, * ‒.‒.‒‒.
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