K/H Beteiligungs-GmbH, Mönchengladbach (An der Eickesmühle 30, 41238 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bert Haller GmbH am 17.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
K/H Beteiligungs-GmbH, Mönchengladbach (An der Eickesmühle 30, 41238 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Bert Haller GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11551) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K/H Beteiligungs-GmbH, Mönchengladbach (An der Eickesmühle 30, 41238 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR beschlossen. .