KÖBO Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hatzfelder Str. 115, 42281 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KÖBO-KTB GmbH + Co. KG am 12.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KÖBO Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hatzfelder Str. 115, 42281 Wuppertal). Prokura erloschen: Brune, Manfred, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Eilermann, Thomas, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Fuchs, Wolfgang, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Greve, Lucien Gerhard, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2006 mit der KÖBO-KTB GmbH + Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 7208) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KÖBO Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hatzfelder Str. 115, 42281 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2006 mit der Fissenewert, Gieselberg + Schomäcker GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 33172) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KÖBO Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hatzfelder Str. 115, 42281 Wuppertal). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eilermann, Thomas, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
KÖBO Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hatzfelder Str. 115, 42281 Wuppertal). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Scheffler, Jan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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