Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
26 |
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c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Kötter, Martina, Essen, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 87.000,00
EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
Martina Kötter-Familienstiftung, Essen (Bezirksregierung
Düsseldorf 21.13 - St. 2355), Haftsumme: 87.000,00 EUR.
Kommanditist:
Oehme, Sabine, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
87.000,00 EUR.
Kommanditist:
Kötter, Friedrich P., Essen, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 87.000,00
EUR. |
a)
28.01.2025
Wyczisk
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
statt Einlage gemäß
Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts
wegen eingetragen. |
HRA 9539: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG, Essen, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen (Amtsgericht Essen HRB 30583).
HRA 9539: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG, Essen, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen (Amtsgericht Essen HRB 30583), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 9539: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG, Essen, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2020 mit der M Sicherheitstechnik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen (HRB 29892) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9539: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG, Essen, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Prokura erloschen: Herber, Wolfgang, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒.
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