HRB 206035: Kälte Klima Großküchentechnik Veit Liermann GmbH, Aschheim, Landkreis München, Mühlenstraße 7, 85609 Aschheim. Die Gesellschafterversammlung vom 9.5.2022 hat die Einfügung eines neuen § 6 a (Gesellschafterversammlung) in die Satzung beschlossen.
HRB 206035: Kälte Klima Großküchentechnik Veit Liermann GmbH, Aschheim, Landkreis München, Mühlenstraße 7, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Liermann, Daniela, Kirchheim b.München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Liermann, Veit, Kirchheim b.München, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Liermann, Daniela, Kirchheim b.München, * ‒.‒.‒‒.
Kälte Klima Großküchentechnik Veit Liermann GmbH, Aschheim, Landkreis München, Mühlenstraße 7, 85609 Aschheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.5.2013. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 7, 85609 Aschheim. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf, Montage und Service von Anlagen und Geräten der Kälte-, Klima- und Großküchentechnik. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Liermann, Veit, Kirchheim b.München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Liermann, Daniela, Kirchheim b.München, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Kälte Klima Großküchentechnik Veit Liermann e. K. mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRA 100636) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.