HRB 23414: Kälte- und Klimatechnik Holger Putze GmbH, Delitzsch, Naundorfer Weg 10, 04509 Delitzsch. Einzelprokura: Putze, Dominic, Rackwitz OT Zschortau, * ‒.‒.‒‒.
Kälte- und Klimatechnik Holger Putze GmbH, Rackwitz OT Lemsel (Naundorfer Weg 10, 04509 Delitzsch). Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Delitzsch. Die Ausgliederung wurde am 13.08.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
Kälte- und Klimatechnik Holger Putze GmbH, Rackwitz OT Lemsel (In der Gerte 1, 04519 Rackwitz OT Lemsel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2007 mit Nachträgen vom 03.07.2007 und 26.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Errichtung und Vertrieb von Erzeugnissen der Kälte- und Klimatechnik einschließlich des Einzelhandels mit diesen Produkten sowie Wartung und Servicearbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Putze, Holger, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Holger Putze als Inhaber unter der Firma "Kälte- und Klimatechnik Holger Putze" mit Niederlassung in Lemsel (Amtsgericht Leipzig HRA 12215) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.