HRB 187985: Kälteanlagen Rudolf Lumbach GmbH, München, Agnes-Bernauer-Str. 163, 80687 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 187985: Kälteanlagen Rudolf Lumbach GmbH, München, Agnes-Bernauer-Str. 163, 80687 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Lumbach, Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Lumbach, Rozalia, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Kälteanlagen Rudolf Lumbach GmbH, München, Agnes-Bernauer-Str. 163, 80687 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2010. Geschäftsanschrift: Agnes-Bernauer-Str. 163, 80687 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Leistungen im Bereich der Kältetechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lumbach, Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Kälteanlagen Rudolf Lumbach e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 95825) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Haftung für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Inhabers des einzelkaufmännischen Unternehmens Kälteanlagen Rudolf Lumbach e.K. mit Sitz in München ( Amtsgericht München HRA 95825) Rudolf Lumbach auf die GmbH wurde ausgeschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.