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Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung, Sulzbach-Laufen (HRB 570664) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Aichenrain 10
74429 Sulzbach-Laufen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 570664
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung aus Sulzbach-Laufen war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 570664 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung ihren Standort nicht geändert. Die Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.06.2022)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

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8,50 €
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Registermeldungen 2

Calendar 08.06.2022
Löschung

HRB 570664: Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung, Sulzbach-Laufen, Aichenrain Nr. 10, 74429 Sulzbach-Laufen. Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 07.06.2022 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 739176) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 01.06.2022
Veränderung

HRB 570664: Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung, Sulzbach-Laufen, Aichenrain Nr. 10, 74429 Sulzbach-Laufen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2022 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Köger, Rolf, Sulzbach-Laufen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Rolf Köger e.K." mit Niederlassung in Sulzbach-Laufen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung im Register der Niederlassung des neuen (übernehmenden) Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.06.2022
Registervorgang

Löschung 08.06.2022