Köhl Anlagenbau GmbH, Erfurt, (Paul-Schäfer-Str. 1, 99086 Erfurt).Die Verschmelzung wurde am 23.11.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wittlich HRB 2501).
Köhl Anlagenbau GmbH, Erfurt, (Paul-Schäfer-Str. 1, 99086 Erfurt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Köhl GmbH mit dem Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 2501) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Köhl Anlagenbau GmbH, Erfurt (Paul-Schäfer-Str. 1, 99086 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich in Höhe von 99.000,- Euro sum eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR. Die Köhl Anlagetechnik GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75604) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Köhl Anlagenbau GmbH, Erfurt (Paul-Schäfer-Str. 1, 99086 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 auf 100.000,00 zur Durchführung der Verschmelzung mit der Köhl Anlagentechnik GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main und die Änderung des § 3 (Stammkapital) desGesellschaftsvertrages beschlossen.
Köhl Anlagenbau GmbH, Grafschaft (Paul-Schäfer-Str. 1, 99086 Erfurt). Erfurt. Der Sitz ist nach Erfurt (jetzt AG Jena HRB 500574) verlegt.
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