Köhle Stanztechnik GmbH, Landsberg/Lech (Justus-von-Liebig-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech). Die Verschmelzung wurde am 28.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15245).
Köhle Stanztechnik GmbH, Landsberg/Lech (Justus-von-Liebig-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2005 mit Nachtrag vom 22.09.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Meindl-Köhle Umform- und Systemtechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Landsberg am Lech (Amtsgericht Augsburg HRA 15245) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.