Köhler GmbH, Mönchengladbach, (Meerkamp 120, 41238 Mönchengladbach).Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6517) am 08.10.2009 wirksam geworden.
Köhler GmbH, Mönchengladbach, (Meerkamp 120, 41238 Mönchengladbach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des künftig unter der Firma Verlag G. Köhler e.K. im Handelsregister eingetragenen Alleingesellschafters Gerhard Köhler, Mönchengladbach, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.