HRB 27376: Köhler-Aluglasbau GmbH, Seeland, Bahnhofstr. 329 C, 06464 Seeland OT Frose. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.8.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.8.2019 und Beschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 22.8.2019 Teile des Vermögens (Fa. Köhler Rolladen-, Fenster- und Metallbau e.K. mit dem Sitz in Seeland (Amtsgericht Stendal HRA 6151)) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns übernommen. Die Ausgliederung ist am 29.8.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27376: Köhler-Aluglasbau GmbH, Seeland, Bahnhofstr. 329 C, 06464 Seeland OT Frose. Die Gesellschafterversammlung vom 22.8.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Fa. Köhler Rolladen-, Fenster- und Metallbau e.K. mit dem Sitz in Seeland (Amtsgericht Stendal HRA 6151) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.8.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.8.2019 und Beschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2019 Teile des Vermögens (Fa. Köhler Rolladen-, Fenster- und Metallbau e.K. mit dem Sitz in Seeland (Amtsgericht Stendal HRA 6151)) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns übernommen. Die Ausgliederung ist am 29.8.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27376: Köhler-Aluglasbau GmbH, Seeland, Bahnhofstr. 329 C, 06464 Seeland OT Frose. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2019. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 329 C, 06464 Seeland OT Frose. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Bauprodukten, u.a. Fenster-, Tür- und Rolladenelemente aus Aluminium und Kunststoff, Rauch- und Brandschutzelemente, Fassaden- und Geländerbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhler, Tim, Seeland OT Frose, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.