HRA 26555: Köln.tv Entertainment GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Müller, Johannes, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 26555: Köln.tv Entertainment GmbH & Co. KG, Köln, Am Coloneum 1, 50829 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln.
HRA 26555: center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH & Co. KG, Köln, Am Coloneum 1, 50829 Köln. Nach Firmenänderung: Neue Firma: Köln.tv Entertainment GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung persönlich haftender Gesellschafter: Köln.tv Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 61792), mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - auch für ihre Geschäftsführer - für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft.
center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH & Co. KG, Köln, Am Coloneum 1, 50829 Köln.(die Konzeption, Herstellung und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen oder -sendungen in der Region Köln und Umgebung. Insbesondere in den Bereichen des Regional-, Lokal- und Heimatfernsehens, die Konzeption, der Aufbau, die Installation sowie der Betrieb von Sendezentren, insbesondere in den Bereichen des Regional-, Lokal- und Heimatfernsehens, die Einbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen in vorgenannten Geschäftsfeldern sowie die Vermietung und der Vertrieb von Computer-Soft- und Hardware.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Coloneum 1, 50829 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: center.tv Köln Verwaltungs GmbH, Köln (AG Köln HRB 61792), mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - auch für ihre Geschäftsführer - für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH, Köln (AG Köln HRB 55583) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nachdieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.