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c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen;
sie kann alle im Bereich der Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 29.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft) Abs.(3), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld),
§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) Abs. c), §
7 (Kündigung der Mitgliedschaft) Ziffer (2) und
(3), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall) Ziffer (2), § 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), § 12
(Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der
Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), § 15 (Überlassung von
Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), §
17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 A
(Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), §
29 B (Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), § 31
(Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung
der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der
Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 36
(Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 41 (Verlustdeckung) und
§ 43 (Prüfung) beschlossen. |
a)
23.03.2023
Acker |
3 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Behr, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2002
hat eine Änderung des Statuts in § 21 Abs. 1
(Vorstand) beschlossen. |
a)
30.10.2002
Bronsert
b)
Beschl. Bl. 377 ff. Sdb. |