Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Liquidatoren oder durch einen Liquidator
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nunmehr:
Liquidator:
König, Michael, Sendenhorst, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
19.02.2024
Bartsch |
HRB 5913:König GmbH Fassadentechnik, Burghaun, Wallweg 12, 36151 Burghaun.Neuer Sitz: Hamm. Geschäftsanschrift: Radbodstraße 4, 59067 Hamm. Der Sitz ist nach Hamm (jetzt Amtsgericht Hamm HRB 8145) verlegt.
HRB 8145:König GmbH Fassadentechnik, Hamm, Radbodstraße 4, 59067 Hamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.1997, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Burghaun (bisher Amtsgericht Fulda HRB 5913) nach Hamm beschlossen. Geschäftsanschrift: Radbodstraße 4, 59067 Hamm. Gegenstand: Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden jeder Art und die Be- und Verarbeitung von Blechteilen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: König, Michael, Sendenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der König Holding GmbH mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg, HR B 7200 FL) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Metall-Fassaden-Produktionsgesellschaft Steinbach mbH mit Sitz in Burghaun (Amtsgericht Fulda, HR B 5450) verschmolzen.
König GmbH Fassadentechnik, Burghaun, Wallweg 12, 36151 Burghaun. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Metall-Fassaden-Produktionsgesellschaft Steinbach mbH mit Sitz in Burghaun (Amtsgericht Fulda HRB 5450) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
König GmbH Fassadentechnik, Burghaun, Wallweg 12, 36151 Burghaun. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der König Holding GmbH mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg HRB 7200 FL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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