Königl und Hörmann Dienstleistungs GmbH, Sulzberg (Gewerbepark 19, 87477 Sulzberg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 hat die Änderung des § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
Königl und Hörmann Dienstleistungs GmbH, Sulzberg (Gewerbepark 19, 87477 Sulzberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung von Baugeräten und Gerüsten unter Einschluss der dazugehörigen Nebentätigkeiten, die Vorbereitung, Aufbereitung und der Entwurf von Abrechnungen über Werklohnansprüche nach dem Recht der Verdingungsordnungen (VOB) sowie dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Nachprüfen, Nachkalkulieren und Verproben von Leistungsangeboten aus dem Recht der Verdingungsordnungen (VOB) sowie dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Bereitstellung von Daten aus Zeiterfassungssystemen zur Erfassung von Arbeitszeiten inklusive deren Verarbeitung sowie Aufbereitung, die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Abnahmehandlungen nach dem Recht der Verdingungsordnungen (VOB) sowie dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Einschluss der Führung des sog. Bautagebuches, die Bereitstellung von Baugeräten und die Versorgung von Bauunternehmen mit Baugeräten aller Art unter Einschluss des jeweils erforderlichen An- und Abtransportes sowie die Lageverwaltung unter Einschluss von Lageristentätigkeit für Bauunternehmer, wobei handwerkliche und rechtsberatende Tätigkeiten nicht vorgenommen werden. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Königl, Jürgen Oliver, Waltenhofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.