Königsbacher Biervertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier (Olewiger Straße 7, 54295 Trier). Prokura erloschen: May, Wolfgang, Trier. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Josef Thillmann am 29.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Königsbacher Biervertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier (Olewiger Straße 7, 54295 Trier). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers mit der Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos. Thillmann mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz -HRB 138-) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.