Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos.Thillmann, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karlsberg Holding GmbH am 18.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos.Thillmann, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.12.2011 mit der Karlsberg Holding GmbH mit Sitz in Homburg-Saar (AG Saarbrücken, HRB 3775) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos.Thillmann, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2011 mit der Grundstücksgesellschaft am Mittelrhein mbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz, HRB 6669) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos.Thillmann, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Bestellt als Vorstand: Breuling, Ralph, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Beeck, Hubert, Homburg-Saar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Königsbacher Brauerei, Aktiengesellschaft, vorm. Jos.Thillmann, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Prokura erloschen: Ramus, Heike, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒.
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