HRA 4267:Königsbacher GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Königsbacher Verwaltungsgesellschaft mbH, Koblenz (HRB 4492).
Königsbacher Brauerei GmbH & Co KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Geändert, nunmehr Neue Firma: Königsbacher GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung, weiterhin Persönlich haftende Gesellschafterin: Königsbacher Verwaltungsgesellschaft mbH, Koblenz (HRB 4492), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Königsbacher Brauerei GmbH & Co KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.
Königsbacher Brauerei GmbH & Co KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012, ergänzt am 10.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und vom 10.01.2013 und der Gesellschafterversammlung der Karlsberg Holding GmbH vom 21.08.2012 und vom 10.01.2013 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Karlsberg Holding GmbH mit Sitz in Homburg-Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3775) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Königsbacher Brauerei GmbH & Co KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 und der Gesellschafterversammlung der Königsbacher Verpachtungs GmbH & Co. KG vom 29.12.2011 Teile ihres Vermögens (Brauereibetrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Königsbacher Verpachtungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 20965) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen