Königsbacher Vertriebs GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Königsbacher Brauerei Verwaltungsgesellschaft mbH, Koblenz (AG Koblenz HRB 4492). Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: MGV Mittelrheinische Getränkevertriebsgesellschaft mbH, Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 22059). Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Königsbacher Vertriebs GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Königsbacher Brauerei GmbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (HRA 4267) als übertragender Rechtsträger ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der vorgenannten Gesellschaft am 22.04.2010 wirksam geworden.
Königsbacher Vertriebs GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Ausgliederung von Teilen des Vermögens der J. Bubser Brauerei zur Nette GmbH mit Sitz in Koblenz (HRB 6701) als übertragender Rechtsträger ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der vorgenannten Gesellschaft am 16.04.2010 wirksam geworden.
Königsbacher Vertriebs GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2010 Teile des Vermögens der J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6701) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Königsbacher Vertriebs GmbH & Co. KG, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2010 mit Ergänzung vom 30.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 18.03.2010 und vom 30.03.2010 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2010 und vom 30.03.2010 Teile des Vermögens der Königsbacher Brauerei GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 4267) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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